Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

In der Schweiz muss jede Person, die ein Fahrzeug steuern möchte über die so genannte «Fahreignung» oder «Fahrkompetenz» verfügen. Je grösser das Fahrzeug bzw. je mehr Gäste, sie befördert, desto strenger sind die Auflagen. In manchen Fällen verlangt das Strassenverkehrsamt eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung. Wir bieten diese auf Anerkennungsstufe 1 – 3 an.

Wann ist eine verkehrs-medizinische Kontroll-untersuchung fällig?

Wann ist eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung fällig?

Jeder, der seinen Führerausweis beantragt hat, weiss: es wird ein Sehtest verlangt und danach fährt man Auto ohne seine Gesundheit je wieder durchchecken zu lassen, bis zum Alter von 75 Jahren. Ab dann ist eine regelmässige Kontrolluntersuchung Pflicht. Es gibt weitere Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer regelmässig zur Kontrolluntersuchung müssen:

  • höhere Führerausweiskategorien (beispielsweise Busfahrer, Lastwagenfahrer oder Taxifahrer)
  • Beurteilung der Fahreignung nach einem grösseren Unfall oder bei negativem Auffallen im Strassenverkehr

Vorgehen verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

Diese Untersuchungen können nur Ärzte durchführen, welche die Anerkennung dafür besitzen. Wir verfügen über die Anerkennungsstufen 1 – 3.

Wenn sie vom Strassenverkehrsamt den Brief mit der Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung erhalten, melden Sie sich auf unserer Website für eine solche an. Für welche Stufe Sie aufgeboten wurden, sehen Sie in der Mitte des Briefes, dort finden Sie die Anerkennungsstufe in fett. Bitte melden Sie sich für die entsprechende Stufe bei uns an.

Die drei Stufen

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung Stufe 1

Diese erwartet Sie, wenn Sie über 75 Jahre alt sind. In unserer Praxis werden Sie von einer Praxisassistentin in Empfang genommen. Die Kontrolluntersuchung beinhaltet folgende Punkte:

  • Urinprobe
  • Blutdruck messen
  • Grösse und Gewicht bestimmen
  • Sehtest (Weitsicht)
  • weiterer Test

Nachdem die Praxisassistentin die Tests durchgeführt hat, untersucht Sie ein Arzt, beurteilt die Fahreignung und macht eventuell Auflagen.

Kosten: CHF 150
Dauer: 1 Stunde

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung Stufe 2

Die Stufe 2 ist für Bewerber und Ausweisinhaber höherer Fahrzeugkategorien vorgesehen. Beispielsweise müssen sich Berufschauffeure regelmässig untersuchen lassen. Nach der Begrüssung durch die Praxisassistentin fallen folgende Punkte in die Untersuchung:

  • Urinprobe
  • Blutdruck messen
  • Grösse und Gewicht bestimmen
  • EKG (für über 50-jährige)
  • Sehtest (Weitsicht)
  • weiterer Test

Nach Durchführung der Tests durch die Praxisassistentin folgt eine Untersuchung durch einen Arzt, welcher die Fahreignung beurteilt und eventuell Auflagen macht.

Kosten:
Für unter 50-jährige: CHF 200
Für über 50-jährige: CHF 250

Dauer: 1 Stunde 15 Minuten

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung Stufe 3

Die Behörden verfügen Stufe 3-Untersuchungen, wenn die Fahreignung im Rahmen der Stufe 1- oder Stufe 2-Untersuchung nicht beurteilt werden kann oder als fraglich beurteilt wurde. Dies kann beispielsweise nach schweren Erkrankungen geschehen. Sie wird auch verordnet nach einem Vorfall, z. B. im Strassenverkehr, bei dem die Fahreignung aus medizinischen Gründen angezweifelt wird.

Für diese Untersuchung sind immer mindestens zwei Konsultationen notwendig. Beim ersten Termin geben Sie uns alle erforderlichen Unterlagen ab und wir führen alle technischen Untersuchungen durch:

  • Urinprobe
  • Blutentnahme
  • Blutdruck messen
  • Grösse und Gewicht bestimmen
  • EKG
  • Sehtest (Weitsicht)
  • Hörtest
  • diverse weitere Tests, je nach Anforderung
  • Unterzeichnen von Schweigepflichtsentbindung für den Hausarzt und die Polizei

Nach diesem Termin werden wir alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Hausarzt und anderen Stellen einholen, durchsehen und in die Beurteilung einfliessen lassen. Der zweite Termin kann deshalb frühestens zwei Wochen nach dem ersten Termin erfolgen.

Beim zweiten Termin findet die eigentliche Arztkonsultation und Besprechung Ihrer Resultate mit dem Arzt der Stufe 3 statt. In seltenen Fällen wird eine dritte Konsultation notwendig, wenn die Beurteilung nicht abschliessend möglich ist. Dies geschieht, wenn beispielsweise eine weitere Abklärung bei einem Kardiologen erforderlich ist.

Kosten: CHF 650 – 1000
Bitte bringen Sie beim ersten Termin CHF 650  mit, sie sind gleich zu Beginn des Termins zu bezahlen. Wir bitten Sie die restlichen CHF 350 beim zweiten Termin dabei zu haben, falls die Kosten höher ausfallen sollten. Zusätzlich werden Sie eine Rechnung des Labors von circa CHF 100 erhalten.

Dauer: 1 – 1.5 Stunden

Anmeldung

Eine Online-Terminbuchung ist für diese Stufe nicht möglich. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an.

Vorbereitung Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

Wir empfehlen, vorgängig genügend Wasser oder Tee zu trinken, damit die Urinprobe abgegeben werden kann.
 
Die Kosten des Tests sind immer selber zu tragen, die Krankenkasse vergütet diese nicht. Deshalb ist der entsprechende Betrag beim ersten Termin in bar oder mit Karte zu begleichen. Falls Sie Brillenträger sind, nehmen Sie bitte Ihre Brille mit.